- Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen,
den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen,
sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
- Mitwirkung bei der Kostenverfolgung.
- Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel.
- Teilnahme bei behördlichen Abnahmen. Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden
Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen auf Vollzähligkeit
- Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
- Überprüfung der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaße (Aufmasslisten, Aufmasspläne).
- Rechnungsprüfungen.